AGB

Allgemein Geschäftbedingungen

1. Geltungsbereich
    a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für sämtliche zwischen der (Pommerin, Kommunikation, Organisation, Software) Angela Pommerin, Im Mühlenbusch 12, 46499 Hamminkeln (nachfolgend kurz: pkos) und dessen Auftraggeber (nachfolgend kurz: Kunde) abgeschlossenen Verträge. Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von uns abweichenden Bedingungen die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
    b. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
    c. Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Test-Software usw. sind geistiges Eigentum der pkos und dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht benutzt werden.
2. Angebot
    a. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
    b. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
    a. Alle Preise verstehen sich ab Sitz Hamminkeln. Entgegenstehende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
    b. Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    c. Zahlungen sind frei Zahlstelle zu leisten.
4. Mitwirkung des Kunden
    a. Der Kunde sorgt für die Arbeitsumgebung der Software entsprechend den Vorgaben der pkos.
    b. Der Kunde testet jedes Programm gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.
    c. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch Datensicherung, Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse.
5. Liefer- und Leistungszeit
    a. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    b. Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
    c. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    d. m übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens einem Monat gesetzt hat. Im Falle eines Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
    e. Sowohl Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in der Nummer 4.3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferungen von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
    f. Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.
6. Gewährleistung und Haftung
    a. Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie von Bedienungsfehlern können wir keine vollständige Mängelfreiheit gewährleisten. Für erhebliche Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorliegen müssen, haften wir wie folgt:
    b. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
    c. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
    d. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängel stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
    e. Eine besondere Beschaffenheit der verkauften Ware oder ihre Eignung für eine besondere Verwendung gilt nicht als vereinbart, es sei denn, dass von Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich eine andere Übereinkunft getroffen worden ist.
    f. Haben wir die Ware getauscht und hat sie die Rüge des Kunden als unbegründet erwiesen, ist der Kunde verpflichtet, auf erste Anforderung die zusätzlichen Aufwendungen für die gelieferte Tauschware an uns zu vergüten.
    g. Wir leisten Nacherfüllung im Regelfall durch Lieferung einer mangelfreien Sache, bei Unzumutbarkeit der Nachlieferung durch Nachbesserung. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese Möglichkeit versagt, sind wir von der Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen befreit.
    h. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Nacherfüllung, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung und/oder Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn wir die Nacherfüllung endgültig verweigert haben oder wenn mindestens drei Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind. Andere als die vorgenannten Gewährleistungsansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 7 ausgeschlossen.
    i. Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden Betriebsanweisungen nicht befolgt oder Änderungen an den Produkten vorgenommen entfällt jede Gewährleistung. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    j. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    k. Für Schadensersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 7. Weitergehende oder andere, als die in diesem Abschnitt geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
7. Abnahme
    a. Jede Lieferung und Leistung gilt als richtig und mangelfrei erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Lieferung oder Leistung nicht nur unerhebliche Mängel gerügt und schriftlich dargelegt hat.
8. Eigentumsvorbehalt
    a. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
    b. Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
    d. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
    e. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
    f. In der Rücknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes wegen Zahlungsverzuges liegt ein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt haben.
    g. Bei anderen Pflichtverletzungen des Kunden als dem Zahlungsverzug, insbesondere bei Gefährdung der Kaufsache durch pflichtwidriges Verhalten des Kunden, sind wir auch ohne Rücktritt vom Vertrag zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt. Der Kunde hat die Kaufsache herauszugeben.
9. Sonstige Schadensersatzansprüche
    a. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen.
    b. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.
    c. Soweit dem Kunden nach diesem Abschnitt Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10. Zahlung
    a. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
    b. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
    c. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
    d. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    e. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.
11. Schutz- und Urheberrechte
    a. Das Eigentum und das Urheberrecht an der von uns gelieferten Software, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien der Software liegt beim Software-Hersteller. Die Software wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde hat die Software daher wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln mit der Ausnahme, dass er entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- oder Archivierungszwecken macht oder (b) die Software auf einem einzigen Computer installieren darf, sofern das Original ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahrt wird. Er ist nur aufgrund einer schriftlichen Genehmigung des Softwareherstellers berechtigt, die evtl. der Software beiliegenden gedruckten Materialien zu kopieren.
    b. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen zu erstatten.
    c. Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
    d. Der Kunde ist nicht berechtigt, Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder disassemblieren.
    e. Er ist weiter nicht berechtigt, die Software zu vermieten oder zu verleasen.
    f. Der Kunde ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, er behält keine Kopien zurück und überträgt die vollständige Software (einschließlich aller Komponenten, der Medien, des gedruckten Materials und des Lizenzvertrags). Sofern die Software ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle vorhergehenden Versionen der Software umfassen.
12. Export
    a. Der Export unserer Software in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    a. Erfüllungsort ist Hamminkeln.
    b. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Hamminkeln. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Hamminkeln, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    c. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
    a. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

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Im Mühlenbusch 12
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